Fachbereich Rechtswissenschaften


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Bewerbungsverfahren

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Wichtiger Hinweis: Es wird grundsätzlich empfohlen sich so früh wie möglich zu bewerben. Die Plätze werden nach dem Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben und vor allem in den Englisch-Kursen sind die verfügbaren Plätze begrenzt! Die Mindestteilnehmerzahl eines jeden FFA-Kurses liegt bei 5 Teilnehmern, wobei insgesamt pro FFA-Kurs nicht mehr als 50 Kursplätze zur Verfügung stehen. Genauere Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Wepage unter "Platzvergabe".

Schritt 1: Bewerbung

  • Studienanfänger und Studienortwechsler müssen sich spätestens bis zu Beginn der ersten Vorlesungswoche der FFA um Zulassung bewerben.
    • Die Bewerbung ist online über die Homepage der Universität möglich  und erfolgt im Rahmen der Bewerbung zum Studiengang Rechtswissenschaften/ Wirtschaftsrecht (LL.B.) (Bewerbungsschluss zum Wintersemester ist meist der 15. Juli des jeweiligen Jahres).
    • Nach dem Abschluss der Online Bewerbung kann ein Bewerbungsformular per Post oder vorzugsweise E-Mail (PDF, auch online ausgefüllt mit fotografischer oder digitaler Unterschrift o.ä.) an die FFA-Koordination gesendet werden.
    • Bitte geben Sie einen Erst- und Zweitwunsch an, für alle FFA Kurse gibt es eine Mindest- und Maximalteilnehmerzahl.
    • Anschließend ist Schritt 2 zu folgen, es muss ein Sprachnachweis geliefert werden.
  • Studierende der Universität Osnabrück müssen sich spätestens bis zu Beginn der ersten Vorlesungswoche mit dem bereitgestellten Bewerbungsformular bewerben.
    • Dieses Bewerbungsformular muss per Post oder E-Mail (PDF, auch online ausgefüllt mit fotografischer Unterschrift o.ä.) an die FFA-Koordination gesendet werden.
    • Bitte achten Sie beim Ausfüllen auf die Angabe, dass Sie bereits als Student*in immatrikuliert sind.
    • Bitte geben Sie einen Erst- und Zweitwunsch an, für alle FFA Kurse gibt es eine Mindest- und Maximalteilnehmerzahl.
    • Anschließend ist Schritt 2 zu folgen, es muss ein Sprachnachweis geliefert werden.

     

Schritt 2: Sprachnachweis und Eingangssprachtest

Alle Studierende, die an dem FFA-Programm teilnehmen wollen, müssen einen Sprachnachweis abliefern.

  • Es muss mindestens ein B2-Sprachniveau vorgewiesen werden.
    • Bewerber für Englisch-UK sowie für Englisch-USA müssen mindestens ein B2.2-Sprachniveau vorweisen.
    • Für Spanisch und Französisch ist ein B2.1 erforderlich.
    • Für die Teilnahme an der FFA-Chinesisch ist ein HSK-2-Sprachniveau erforderlich.
  • Dies kann durch einen bereits abgelegten Sprachtest geschehen (nicht älter als 2 Jahre).
    • Beispielsweise der TOEFL iBT 80 Punkte, TOEFL ITP 600 Punkte, IELTS 6.0, Cambridge Language Assessment 170 Punkte, etc.
    • Ist Ihr Sprachtest dort nicht aufgeführt, wenden Sie sich an die FFA Koordination.
    • Schulnoten oder Abiturleistungen werden aufgrund mangelnder Vergleichbarkeit des Sprachniveaus nicht anerkannt.
  • Ebenfalls möglich ist die Teilnahme an dem Eingangssprachtest der FFA.
    • Eine Anmeldung zum Eingangssprachtest ist erforderlich, per E-Mail an die FFA Koordination (mit Nennung des FFA Programmes und zweier Wunschtermine).
    • An jedem Termin können maximal 25 Bewerber teilnehmen.
    • Bitte beachten Sie, dass in den Sprachen Polnisch und Chinesisch der Eingangssprachtest in der Regel nur stattfinden kann, wenn sich etwa fünf Bewerber hierfür angemeldet haben.
      • Falls Sie sich für das FFA-Programm Polnisch oder Chinesisch interessieren, schicken Sie uns einfach eine E-Mail an ffajura@uos.de und wir erklären Ihnen den Ablauf.
      • Bei ausreichender Teilnehmerzahl findet der Eingangssprachtest voraussichtlich in der Woche vor Beginn der Lehrveranstaltungen des entsprechenden Wintersemesters statt.

Termine der FFA Eingangssprachteste 2023

Die Termine für die Eingangssprachteste für das Wintersemester 2023/24 sind wie folgt:

 

Freitag, 25.08.23, 12:00 - 13:00
Freitag, 25.08.23, 13:00 - 14:00

Freitag, 29.09.23, 12:00 - 13:00
Freitag, 29.09.23, 13:00 - 14:00

Freitag, 06.10.23, 12:00 - 13:00
Freitag, 06.10.23, 13:00 - 14:00

Freitag, 13.10.23, 12:00 - 13:00
Freitag, 13.10.23,  13:00 - 14:00

 

Hinweis: Bitte bringen Sie zu dem Eingangssprachtest einen gültigen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) sowie einen Stift mit, da der Eingangssprachtest schriftlich erfolgt. Bei dem Eingangssprachtest handelt es sich um einen Multiple-Choice-Test, der vom Sprachenzentrum der Universität Osnabrück erstellt wurde und als Einstufungstest dient, um Ihr Sprachniveau feststellen zu können. Es wird das allgemeine Sprachniveau abgefragt, indem durch Multiple Choice Aufgaben Lückentexte zu füllen sind. Für den spanischen und französischen Test können vereinzelt auch Vokabeln abgefragt werden. Der englische Test fragt nicht speziell nach britischem oder amerikanischen Englisch, er ist einheitlich. Als Vorbereitung empfehlen wir das Lesen von Texten, das Ansehen von Streamingangeboten in der jeweiligen Sprachen und eine Auffrischung der Grammatik.

Hinweis zu dem FFA-Bewerbungsformular

Sie müssen uns das FFA-Bewerbungsformular nur zusenden, wenn Sie bereits an der Universität immatrikuliert sind, Sie Studienanfänger oder Studienortwechsler sind und sich nicht zusätzlich über das Online-Bewerbungsverfahren im Rahmen der Bewerbung zum Studiengang Rechtswissenschaften für die FFA beworben haben oder, wenn Sie Studienanfänger oder Studienortwechsler sind und sich zwar über das oben genannte Online-Bewerbungsverfahren zusätzlich für die FFA beworben haben, uns aber einen alternativen Sprachtest zuschicken möchten, um damit den Eingangssprachtest zu umgehen.

Platzvergabe

Zum Verständnis: Sobald Ihre FFA-Bewerbung bei uns eingegangen ist und Sie entweder den Eingangssprachtest bestanden haben oder uns einen alternativen Sprachtest vorlegen können, haben Sie sich automatisch zur Teilnahme am FFA-Programm qualifiziert. Sie haben damit alle Voraussetzungen erfüllt und bekommen von uns eine E-Mail zugesendet, in der wir Ihnen Ihre Zulassung zur Teilnahme am FFA-Programm mitteilen. Diese E-Mail muss von Ihnen bestätigt werden. Erst nach Erhalt dieser Bestätigungs-E-Mail kann Ihr FFA-Platz nicht mehr anderweitig vergeben werden.

Hinweis: Je eher Sie den Eingangssprachtest ablegen und bestehen beziehungsweise uns einen alternativen Sprachtest zusenden, desto höher ist die Chance auf Zulassung zur Teilnahme am FFA-Programm, da wir die Plätze nach dem Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben. Wie bereits erwähnt liegt die Obergrenze bei 50 Teilnehmern pro FFA-Kurs.

Sprachkursgebühren

Sobald Sie zur Teilnahme an der FFA-Ausbildung zugelassen werden, fällt eine einmalige Sprachkursgebühr in Höhe von 20,00 Euro bzw. 40,00 Euro an. Dies gilt ausschließlich für das erste Semester der Ausbildung! Wie und wann Sie diesen Betrag überweisen müssen erfahren Sie zu Beginn des jeweiligen Sprachkurses. Diese Sprachkursgebühr ist fällig, sobald Sie zwei Wochen an der FFA teilnehmen. Sollten Sie nach diesen zwei Wochen die Teilnahme abbrechen, ist die Gebühr trotzdem fällig.